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   LG Berlin, 23.06.2009 - 63 S 476/08   

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https://dejure.org/2009,41355
LG Berlin, 23.06.2009 - 63 S 476/08 (https://dejure.org/2009,41355)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2009 - 63 S 476/08 (https://dejure.org/2009,41355)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 63 S 476/08 (https://dejure.org/2009,41355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Anbringung einer Satellitenantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!

    Zuvor ist zu beachten, ob und inwieweit es dem Vermieter im Einzelfall möglich und zumutbar ist, den Mieter gem. § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens bzw. auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, notfalls auch unter Einschaltung gerichtlicher Hilfe (vgl. BGH, WuM 2011, 13; LG Berlin, GE 2009, 1316; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auf., § 543 BGB, Rz. 59; § 573 BGB, Rz. 22 m.W.N.).
  • OLG Köln, 19.05.2017 - 1 U 25/16

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gebäuderäume zum Betrieb

    Eine erhebliche Gefährdung der Mietsache sei damit nicht verbunden, es sei der Vermieterin zuzumuten, die Mieterin auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen (LG Berlin, Urteil vom 23.06.2009 - 63 S 476/08 - beckRS 2009, 29606).
  • LG Berlin, 03.01.2014 - 65 S 445/13

    Kündigungsgründe sind konkret anzugeben!

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich auch nur als ultima ratio in Betracht kommt und zuvor stets zu beachten ist, ob und inwieweit es dem Vermieter im Einzelfall möglich und zumutbar ist, den Mieter ggf. gem. § 541 BGB auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens bzw. auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen, notfalls auch unter Einschaltung gerichtlicher Hilfe (vgl. BGH, WuM 2011, 13; LG Berlin, GE 2009, 1316).
  • AG Köln, 21.01.2014 - 211 C 315/13

    Rückgabe des Mietobjekts nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund einer

    Die Anbringung einer Satellitenschüssel an der Fassade ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung (vgl. LG Berlin GE 2009, 1316; Blank in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 543 Rn 60).
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